Mietendeckel
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MIETENDECKEL WIRD GEKIPPT!

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Der Mietendeckel wird hinfällig! Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Berliner Mietendeckel für "insgesamt nichtig", was das für DICH bedeutet!

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt. Die Mieterinnen und Mieter der 1,5 Millionen betroffenen Wohnungen müssen sich jetzt auf Rückzahlungen einstellen.

Es ist lange her, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für so viel Aufruhr in der Hauptstadt gesorgt hat. Am 15. April haben die Richter in den roten Roben den Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Hier gibt’s die meistgestellten Fragen und Antworten:

Ab wann gilt das Urteil?

Mit dem Urteilsspruch am 15. April gelten wieder die alten Mieten. Und zwar mit sofortiger Wirkung. Die Mietpreise, die durch den Mietendeckel festgelegt wurden sind nicht mehr gültig.

Worauf müssen sich Mieterinnen und Mieter jetzt einstellen?

Für alle betroffenen Wohnungen gilt ein Rückzahlungsanspruch. Die Differenzbeträge sollten unverzüglich an den Vermieter zurückgezahlt werden.

Muss meine Vermieterin oder mein Vermieter jetzt auf mich zukommen?

Nein – die Pflicht liegt hier beim Mietenden! Im besten Fall kontaktierst Du deine Hausverwaltung. Viele große Wohnungsbaugenossenschaften haben sich schon geäußert und bieten beispielsweise Ratenzahlungen an. Einige wollen sogar auf Rückzahlungen verzichten. Hier informierst Du dich wie gesagt am besten persönlich!

Wie schnell muss die eingesparte Miete zurückgezahlt werden?

Der Berliner Mieterverein geht von einer zweiwöchigen Frist für die Rückzahlungen aus. Auch hier gilt: Am besten den Vermieter kontaktieren! Rein rechtlich sind die Mieterinnen und Mieter in der Pflicht sich darum zu kümmern. Ansonsten kann es Konsequenzen geben!

Droht mir eine Kündigung, wenn ich den Betrag nicht zurückzahlen kann?

„Vor einer Kündigung muss der Vermieter eine Pflichtverletzung erklären und den Mieter unter Verzug setzen“, sagt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein. Er fügt aber auch hinzu: „Verlangt der Mieter keine Ratenzahlung und befindet sich der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, muss mit einer Kündigung gerechnet werden.“

Was wird aus den Schattenmieten?

Bei Schattenmieten handelt es sich um Abkommen, die getroffen wurden für genau dieses Szenario – einen gekippten Mietendeckel. Laut Berliner Mieterverein können diese unwirksam sein. Eine Rechtsberatung wird hier empfohlen. Im Grundsatz gelte aber auch für sie, dass bei wirksamer Vereinbarung unverzüglich nachgezahlt werden muss. „Die Klärung der Rechtswirksamkeit von Schattenmieten wird aber dauern“, sagt Wild. „Deshalb empfehlen wir hier Zahlung unter Vorbehalt.“

Wo gibt es Hilfe?

Beim Berliner Mieterverein, anderen Mieterorganisationen, unter Umständen bei den Sozialbehörden und Jobcentern. Sollte es zu einer Räumung kommen, kann die Soziale Wohnhilfe der Bezirksämter aufgesucht werden.

Der Bund regelt das Gesetz, nicht die Länder

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Mietendeckel für nichtig erklärt. Das Gesetz über das Mietpreisrecht ist im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) festgehalten. Länder dürften nur ihre eigenen Regelungen vereinbaren "solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat", so der Verfassungsrichter. Berlin dürfe also, aufgrund der abschließenden Regelungen des BGB keine eigenen Regelungen treffen.

Der Berliner Senat reagiert enttäuscht, jedoch verspricht die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin unterdessen, dass man Staatshilfen für Mieter schaffen würde. Niemand solle "im Stich" gelassen werden. Obwohl es zunächst ein Rückschlag ist, geht der Senat davon aus, dass es ein richtiger Ansatz war, den der Bund jetzt nur noch richtig einzusetzen wissen muss.

 

Was bedeutet das für die Bürger:innen in Berlin?

Laut dem Bundesverfassungsgericht wurde mit der Regelung ein sogenanntes paralleles Recht eingeführt. Da dies nun hinfällig ist, müssen zu hohe Mieten von den Vermietern selbst geregelt werden, wie es vorher - nach geltendem Recht - üblich war. 1,5 Millionen Wohnungen sind in Berlin davon betroffen. Klar ist erstmal eins: Das Geld, welches eingespart wurde muss nun zurückgezahlt werden. Dabei ist es davon abhängig, ab wann Du als Mieter das erste Mal weniger im Monat zahlen musstest und vor allem wie viel weniger.

Zu unterscheiden ist hier allerdings zwischen dem Mietendeckel und der Mietpreisbremse, denn auch wenn der Mietendeckel gekippt wurde, sollen die Mieten natürlich nicht weiter ansteigen. Dafür hat der Bund 2015 das Mietrechtsnovellierungsgesetz (oder auch: Mietpreisbremse) eingeführt. 

Das war die Mietendeckel (Bericht aus November 2020)

Ab dem 23. November sind Vermieter dazu verpflichtet die Mieten abzusenken, sofern die Obergrenze der Miete, die für die betroffene Wohnung festgesetzt ist um 20 % überschritten ist. Dies geschieht, wenn Du bei einer Wohnungsbaugesellschaft bist, in der Regel automatisch. Wenn Du einen privaten Vermieter hast, könnte es passieren, dass er das selber vergisst. Im besten Fall schaust Du am 1. Dezember, wenn die nächste Miete vom Konto abgebucht wird mal auf dein Konto und prüfst, ob alles funktioniert hat. Denk dran: Wenn Du einen Dauerauftrag eingerichtet hast, musst Du selbst aktiv werden und die Miete entsprechend anpassen.

Wer noch keine Benachrichtigung von seinem Vermieter hat, der kann selber prüfen, ob der Mietendeckel für seine Wohnung in Frage kommt. Der Berliner Mietverein hat dafür einen Mietendeckelrechner erstellt. Da musst Du nur ine paar Daten eingeben. Wann wurde zum Beispiel das Haus gebaut? Wie ist die Ausstattung der Wohnung? Dann bekommt man eine Summe, an der Du einfach abgleichen kannst, ob Du womöglich zu viel zahlst.

ACHTUNG: Wenn Deine Miete nun tatsächlich abgesenkt wird, solltest Du das Geld nicht gleich ausgeben. Der Mietendeckel ist stark umstritten und wird teilweise angeklagt. Wenn dies der Fall ist, besteht das Risiko, dass der Vermieter den Mietendeckel zurückfordern kann. Das bedeutet, dass alles was in der letzten Zeit zu wenig gezahlt wurde, dann doch wieder an den Vermieter zurückgeht. Genau das ist sogar auf dem aktuellen Wohnungsmarkt zu erkennen. Dort werden für Wohnungen nämlich aktuell zwei Preise angezeigt, der Mietendeckel und der reguläre Preis.