Kind zu Hause mit Maske
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Corona

Kind in Quarantäne: Darf ich bezahlt zu Hause bleiben?

Muss der Arbeitgeber trotzdem weiter Lohn oder Gehalt zahlen, wenn Eltern zur Betreuung ihres Kindes zu Hause bleiben müssen?

Ja. Bei Kindern bis 12 Jahren muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetzes weiter Geld zahlen, aber nur 67% des Gehalts/Lohns oder höchstens 2016 Euro monatlich.

Dazu muss aber ein Quarantänebescheid für das Kind vom Gesundheitsamt vorliegen!

Das Geld kann sich der Arbeitgeber von den zuständigen Behörden des Landes erstatten lassen.

Informationen für Arbeitgeber gibt es dazu hier: www.ifsg-online.de

Sind Eltern verpflichtet im Homeoffice zu arbeiten?

Nein! Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer dazu nicht zwingen, wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder es eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat gibt.

Weitere Fragen, rund um Entschädigung und Arbeitsrechte für Eltern mit Kindern in Quarantäne finden Sie hier: www.bmas.de

Empfohlen wird bei Unstimmigkeiten auch immer, eine Rechtsberatung aufzusuchen.