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Fahrverbote auch in Berlin

Jetzt also doch. Auch hier in Berlin wird es Fahrverbote für Dieselfahrzeuge geben.

Das Berliner Verwaltungsgericht ordnet Diesel-Fahrverbote in der Hauptstadt an. Auf 8 Straßen sollen 11 Streckenabschnitte für Diesel bis zur Abgasnorm Euro-5 gesperrt. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen:

Das Urteil!
Berlin muss wegen zu hoher Belastung mit Stickstoffdioxid elf Straßenabschnitte für Dieselfahrzeuge sperren. Dies gilt für die Fahrzeuge mit Motoren der Abgasklasse Euro 0 bis 5.
Außerdem muss das Land prüfen, ob Fahrverbots-Zonen ausgeweitet werden müssen.

Betroffen sind folgende 8 Straßen:

Altmoabit
Brückenstraße
Friedrichstraße
Kapweg
Leipziger Straße
Leonorenstraße
Reinhardstraße
Stromstraße

Insgesamt werden mindestens elf Streckenabschnitte gesperrt für Diesel-Fahrzeuge.

Wen betrifft das Fahrverbot?
Grundsätzlich gilt das Fahrverbot auf den oben genannten Straßen für alle Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 0 bis 5.
Ausnahmen für Anwohner und Handwerker sind derzeit noch zu prüfen.

Wann gilt das Fahrverbot?
Das Fahrverbot soll demnach ab dem 1. April 2019 gelten.

Wie soll das Fahrverbot kontrolliert werden?
Für die Kontrolle ist eigentlich die Polizei hier in Berlin zuständig. Allerdings ist das für die Behörde kaum zu schaffen. Schon jetzt ist klar, es braucht eigentlich zusätzliches Personal. Nach einer groben Rechnung der Gewerkschaft der Polizei müssten 3.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden.
Realistisch sind wohl nur Stichproben der Polizei in den betroffenen Straßen, mit unangekündigten Großkontrollen. So jedenfalls wird das derzeit in Hamburg bei den Dieselverboten gehandhabt.

Warum hat die Deutsche Umwelthilfe geklagt?
Weil sie saubere Luft in Berlin fordert. Aber die Berliner Luft ist, unter anderem wegen des Autoverkehrs, immer noch zu sehr mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden belastet.
Seit 2010 gibt es einen EU-Grenzwert für diese Stickoxide. Er gilt für die Durchschnittsbelastung eines Jahres und liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Er sollte nicht überschritten werden. Berlin konnte ihn trotzdem in den ersten neun Monaten des laufenden Kalenderjahres an 6 von 17 Messstellen nicht einhalten. Zum Beispiel in der Leipziger Straße in Mitte und in der Schildhornstraße in Steglitz.
Hier lag die Belastung bei 49 Mikrogramm.

Was forderte die deutsche Umwelthilfe (DUH)
Berlin soll die EU-Grenzwerte einhalten. Die Umweltschutzorganisation sagt, dass die bisherigen Maßnahmen des Senats für saubere Luft nicht ausreichen. Die DUH beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach Bundesländer auch in Eigenregie Fahrverbote verhängen dürfen, wenn die Grenzwerte bis Ende 2019 nicht anders zu halten sind.

Die Umwelthilfe geht davon aus, dass im Jahr 2020 der Grenzwert voraussichtlich weiterhin an fast 100 Berliner Straßen überschritten wird.
Deswegen reicht ihr, die vom Senat erwogenen streckenbezogenen Fahrverbote nicht aus. Sie fordert ein komplettes Fahrverbot für Diesel-Autos der Euro 4 und Euro 5-Norm für die gesamte Berliner Umweltzone.